Zur Informationspflicht von Internethändlern zu Herstellergarantien

Ein Unternehmer, der im Internet eine nicht von ihm selbst hergestellte Ware anbietet, muss den Verbraucher nur dann über die Garantie des Herstellers zu informieren, wenn er sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht.

Zur Entscheidung des EuGH

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 12.05.2022