Eine neue gesetzliche Regelung ist am 28.03.2020 aufgrund des Corona-Virus in Kraft getreten. In dieser vom Deutschen Bundestag beschlossenen gesetzlichen Regelung wird die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen weiteren Rechtsformen sichergestellt. Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig.
Zur Pressemeldung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz