Werbung mit bestimmtem Standort unzulässig, wenn sich dort niemand regelmäßig aufhält

Die Werbung eines Unternehmens, mit einem bestimmten Standort ist irreführend, wenn sich der Inhaber oder Mitarbeiter des Unternehmens an diesem Ort tatsächlich nicht regelmäßig aufhalten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden.

Zur Entscheidung des OLG

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 05.12.2018