Vorsicht beim Import: E-Scooter unterliegen auch dem Elektrogesetz

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter ohne Sitz in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Je nachdem wie schnell sie fahren können, fallen sie damit unter die neu in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Hersteller und Importeure von E-Scootern müssen aber noch weitere Gesetze beachten.

Stiftung ear-car

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 07.08.2019