Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Liquidators

Mit Beschluss vom 22.02.2019 (Az. 3 Wx 167/18) hat das Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass es sich bei der gerichtlichen Bestellung des Liquidators  um ein nur ausnahmsweise zulässiges Verfahren zur Verhinderung der Führungslosigkeit der Gesellschaft handelt.

Zum Beschluss des OLG

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 26.06.2019