Mit Beschluss vom 22.02.2019 (Az. 3 Wx 167/18) hat das Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass es sich bei der gerichtlichen Bestellung des Liquidators um ein nur ausnahmsweise zulässiges Verfahren zur Verhinderung der Führungslosigkeit der Gesellschaft handelt.
Zum Beschluss des OLG
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 26.06.2019