Es liegt eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 vor.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege