Urteil zur Plattformenhaftung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer

Mit Urteil vom 22.06.2021 (C 682/18 und C 683/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass beim jetzigen Stand des Unionsrechts Betreiber von Internetplattformen selbst grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der von Nutzern rechtswidrig hochgeladenen urheberrechtlichen Inhalte vornehmen.

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