Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass für die Bestimmung des Ursprungslandes auf den Zollkodex abzustellen ist. Danach ist Ursprungsland das Ernteland, unabhängig davon, ob wesentliche Produktionsschritte in anderen Ländern erfolgt sind. Die zahlreichen anderen unionsrechtlichen Verbote, den Verbraucher über das Ursprungsland zu täuschen, seien deshalb nicht anwendbar. Ein aufklärender Zusatz über die tatsächlichen Verhältnisse der Aufzucht ist nach dem Urteil des EuGH nicht erforderlich.
Zum Urteil des EuGH
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 10.01.2020