Unzulässige Verwendung der Bezeichnung „Partners“ bei einer GmbH

Mit Beschluss vom 17.09.2018 (Az. 22 W 57/18) hat das KG Berlin erneut entschieden, dass eine GmbH die Bezeichnung „Partners” nicht in der Firma verwenden kann. Allen Gesellschaften mit einer anderen Rechtsform als der Partnerschaft, die nach dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes gegründet oder umbenannt werden, ist die Führung dieses Zusatzes verwehrt.

Zum Beschluss des KG Berlin

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 12.12.2018