Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde am 13.08.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es sieht insbesondere die Online-Gründung von GmbH sowie Anmeldungen nach § 12 HGB (Handelsgesetzbuch) in bestimmten Fällen durch Videokommunikation vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz Änderungen zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten. Rechnungslegungsunterlagen sind direkt beim Unternehmensregister einzureichen.

Zum Bundesgesetzblatt Nr. 52 vom 13.08.2021