Zum Inhalt springen
VenturID e.V.
  • Herzlich willkommen!
  • Angebote
    • Zertifizierung
      • VenturCERT(IFIKAT)
    • Qualifizierung
    • Arbeitgeberservice
      • Mitarbeiterqualifikation
      • Vorbereitung Selbständigkeit
    • Unternehmensgründung
    • Unternehmensnachfolge
    • Seminare / Workshops
      • Shop
        • Warenkorb
        • Kasse
          • Zahlungsarten
        • Mein Konto
        • Widerrufsbelehrung
        • AGB
  • Aktuelles
    • Blog
  • Verbandszweck
    • Mitgliedschaft
    • Verbandssatzung
    • Beitragsordnung
    • Landesverband
  • Kontakt
  • Vorstand
    • Leitlinien
  • Impressum
    • Datenschutz
  • Presseportal
  • FAQ
  • Jobs
    • Trainerbewerbung (auf selbständiger Basis)
  • Exklusiv
    • Mitgliederbereich
    • Intern
      • Beschlüsse
      • Mitgliederversammlung / Einladung / Protokolle
  • Downloads
Search
0

Your cart

VenturID e.V.
Close menu
  • Herzlich willkommen!
  • Angebote
    • Zertifizierung
      • VenturCERT(IFIKAT)
    • Qualifizierung
    • Arbeitgeberservice
      • Mitarbeiterqualifikation
      • Vorbereitung Selbständigkeit
    • Unternehmensgründung
    • Unternehmensnachfolge
    • Seminare / Workshops
      • Shop
        • Warenkorb
        • Kasse
          • Zahlungsarten
        • Mein Konto
        • Widerrufsbelehrung
        • AGB
  • Aktuelles
    • Blog
  • Verbandszweck
    • Mitgliedschaft
    • Verbandssatzung
    • Beitragsordnung
    • Landesverband
  • Kontakt
  • Vorstand
    • Leitlinien
  • Impressum
    • Datenschutz
  • Presseportal
  • FAQ
  • Jobs
    • Trainerbewerbung (auf selbständiger Basis)
  • Exklusiv
    • Mitgliederbereich
    • Intern
      • Beschlüsse
      • Mitgliederversammlung / Einladung / Protokolle
  • Downloads
VenturID e.V.
Search Toggle menu

bis 31.08.2021: Beantragung Überbrückungshilfe III möglich

By Vorstand VenturID e.V.23. März 2021Förderung, Gründer, Social Startups, Startup, Unternehmer

Um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
  • Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
  • Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
  • Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
    • Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
    • Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Hinweis für Soloselbständige:

Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen.

Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden deutlich verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln.
Beispiel: Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019, 10.000 Euro).

Im Rahmen der Neustarthilfe können auch Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen ausüben, berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: www.bmwi.de

Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Beitrags-Navigation

bis 30.04.2021: November- und Dezemberhilfe 2020
bis 30.06.2021: Unterstützung für Start-ups und kleine Mittelständler – 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket wird verlängert

Suchfeld

Kalender

März 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Feb    

Kontakt: V.i.S.d.P.: Harald Hof

Lindenallee 17, 86899 Landsberg am Lech
08191 9852327
post@venturid.de

Neueste Blogbeiträge

  • bis 28.03.2023: Münchner Businessplanwettbewerb 2. Phase 20. März 2023
  • bis 31.03.2023: Pitch-Chance für Startups auf der VentureCon 17. März 2023
  • 25.03.2023: Preiskalkulation 16. März 2023
  • 25.03.2023: Workshop Businessplan 15. März 2023
  • 18.03.2023: Online-Einführung ins Gründen im Voll- und Nebenerwerb (14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) 14. März 2023

Rechtliche Informationen

Impressum | Datenschutz

© 2018 – 2022 VenturID e.V.

© 2023 VenturID e.V.. Proudly powered by Sydney