Überarbeitetes BMF-Schreiben zur Nutzung von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung By Vorstand VenturID e.V.10. März 2022Steuern Mit Schreiben vom 22.02.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grundsätze für die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung überarbeitet. Es ersetzt das Schreiben vom 26.02.2021. Zum BMF-Schreiben vom 22.02.2022