Steuerlicher Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr seit 2014 verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 18.08.2021 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit monatlich 0,5 Prozent (§ 238 Abgabenordnung) seit dem 01.01.2014 verfassungswidrig ist. Das geltende Recht bleibt für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2018 weiter anwendbar, jedoch muss der Gesetzgeber bis spätestens 31.07.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung für alle Zeiträume ab 2019 treffen.

Zum Beschluss des Bundesvervassungsgerichts