Steuerliche Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 02.06.2021 zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke eine Vereinfachungsregelung für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht erlassen.

Zum BMF-Schreiben vom 02.06.2021