Sonderzeichen als Bestandteil einer Firmenbezeichnung By Vorstand VenturID e.V.19. Mai 2022Recht Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Sonderzeichen nur dann in Firmen aufgenommen werden, wenn sie auch aussprechbar sind. Zum Beschluss des BGH Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 14.04.2022