Seit dem 03.12.2018 gilt die neue EU-Geoblocking Verordnung 2018/302. Bei Online-Käufen sollen ausländische EU-Kunden Waren zu den gleichen Bedingungen erwerben können wie der inländische Kunde.
Zur EU-Verordnung 2018/302
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 05.12.2018