seit 01.12.2022: Energieliquiditätskredit

Der Energieliquiditätskredit kann von bayerischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden, die durch steigende Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs direkt oder indirekt betroffen sind und deshalb vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Millionen Euro, der Darlehensmindestbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich. Das Darlehensprodukt ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 80 % ausgestattet. Die Ausfallrisiken bei der LfA fangen wir über eine Rückbürgschaft des Freistaats auf.

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