seit 01.07.2022: Kurzarbeitergeld bis 30.09.2022 verlängert By Vorstand VenturID e.V.6. Juli 2022Existenz, Förderung, Unternehmer Das Bundeskabinett hat am 22.06.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Quelle: Pressemitteilung des BAMS vom 22.06.2022