Seit dem 01.07.2021 verbessert das Bundeswirtschaftsministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Kreditkonditionen bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. So können Unternehmen ihr Vorhaben durch den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit zu Zinsen ab 0,01 % finanzieren. Insbesondere in den derzeit stark nachgefragten Laufzeiten von zehn Jahren kommt es damit zu deutlich günstigeren Kreditkosten.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit steht mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und jungen Unternehmen in Gründung zur Verfügung, um den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben zu decken. Zudem können innovative Unternehmen ihren generellen Investitions- und Betriebsmittelbedarf decken. Mit bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und einem Zinssatz ab 0,01 % p. a. lassen sich Investitionen sowie Betriebsmittel kostengünstig finanzieren. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu zwei Jahren wird die Liquiditätsbelastung der Unternehmen nochmals verringert. Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind. Ebenfalls förderfähig sind größere mittelständische Unternehmen, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und ihr jährlicher Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist Bestandteil der ERP-Förderung, die zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt wird. Die Schwerpunkte der
ERP-Förderung liegen dabei auf Existenzgründungen, Unternehmen in strukturschwachen Gebieten sowie den Themen Innovation und Digitalisierung.
Zum 01.01.2022 wird die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet werden. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und der KfW vom 30.06.2021