Seit dem 01.07.2019 können auch Gründer und junge Unternehmen mit einer Marktpräsenz unter zwei Jahren mit dem „ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit“ gefördert werden.
Damit werden technologieaffine Gründerinnen und Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierung und Innovationstätigkeit unterstützt.
Zudem ist das Programm für innovative Unternehmen zugänglich. Als innovativ werden Unternehmen dann anerkannt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu zählt unter anderem eine vorherige Venture-Capital Finanzierung oder überdurchschnittliche Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Vergangenheit.
Gefördert wird z.B. die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – etwa die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.
Quelle: www.existenzgruender.de