Seit dem 01.01.2022 bietet die KfW eine neue Mittelstandsförderung mit den beiden Programmen ERP-Förderkredit KMU und KfW-Förderkredit großer Mittelstand an. Diese ersetzen die Programme ERP-Gründerkredit Universell ohne Haftungsfreistellung und ERP-Regionalförderprogramm sowie KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit Universell mit Haftungsfreistellung in der Ausgestaltung vor Einführung des KfW-Sonderprogramms 2020.
Die ERP-Förderung wird auf die Förderung aller KMU, unabhängig vom Unternehmensalter ausgeweitet. Dabei erhalten junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind und Unternehmen in Regionalfördergebieten besonders günstige Konditionen.
Große Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien der EU erfüllen und deren Jahresumsatz maximal 500 Mio. Euro beträgt, werden künftig unabhängig vom Unternehmensalter durch den KfW-Förderkredit großer Mittelstand bedient. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Produkt zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung mit günstigen, jedoch beihilfefreien Konditionen. Dadurch wird die Förderlandschaft für Mittelständler übersichtlicher.
Inhalt der Förderung ist die zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland. Mit dem ERP-Förderkredit KMU werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht gefördert.
Die durchleitenden Finanzierungspartner haben die Möglichkeit, eine Haftungsfreistellung von 50 % unter den Programmnummern 366 (ERP-Förderkredit KMU) oder 376 (KfW-Förderkredit großer Mittelstand) zu erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antragssteller in der Regel seit 3 Jahren selbständig tätig ist beziehungsweise das antragstellende Unternehmen in der Regel seit 3 Jahren besteht, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt.
Für junge Unternehmen, die 3 bis 5 Jahre bestehen und große Unternehmen wird erstmals eine Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite angeboten (bisher auf etablierte KMU beschränkt).
Die Haftungsfreistellung ist für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen mit einem Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro möglich. Für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlagern kann eine Haftungsfreistellung beantragt werden, wenn der
Kreditbetrag nicht höher als 7,5 Mio. Euro ist und bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. Euro 30 % der Bilanzsumme des antragstellenden Unternehmens nicht übersteigt.
Die Regionalförderung wird verbessert und mit Kreditbeträgen bis 25 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel und optionaler Haftungsfreistellung von 50 % wie oben dargestellt angeboten. Für junge Unternehmen in den Regionalfördergebieten werden besonders günstige Konditionen angeboten.
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