Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt wird, die ab dem 01.01.2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.
Der Aufbau der USt-IdNr. für die genannten Unternehmer ist dann wie folgt: Nach dem Länderschlüssel „NL” folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+” und „*”. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern.
Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wurde ab dem Zeitpunkt der Umstellung ungültig.
Zum BMF-Schreiben (22.11.2019)