Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde überarbeitet und am 03.02.2021 vom Bundeskabinett vorgelegt. Bundestag und Bundesrat werden sich in Kürze mit der vorgeschlagenen Reform befassen. Neue Regelungen u. a. zu Namen, Sitz und Vermögen sind vorgesehen. Den Stiftungen soll eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf die Änderung der Stiftungssatzung zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen ermöglicht werden. Des Weiteren soll ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung Transparenz schaffen.
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 18.02.2021