Online-Händler müssen nicht über Herstellergarantie informieren

Mit Urteil vom 26.3.2020 (Az. 13 U 73/19) hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden, dass ein Online-Händler nicht verpflichtet ist, über eine bestehende Herstellergarantie in seinem Angebot zu informieren. Wirbt er jedoch mit einer Herstellergarantie, müssen bereits im Online-Shop die Garantiebedingungen aufgeführt werden. Das OLG Celle hat die Revision gegen das Urteil zugelassen. Möglicherweise wird daher der Bundesgerichtshof in letzter Instanz über die Rechtssache entscheiden.

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Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 23.04.2020