OLG München: Kündigung eines Vorstandsvertrages

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 04.12.2019 (Az. 7 U 2464/18) entschieden, dass in Fällen, in denen Dienstverhältnisse (im konkreten Fall: des Vorstands) zu einer Muttergesellschaft und einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft bestehen, Pflichtverletzungen gegenüber der einen Gesellschaft auch Kündigungsgründe für das Dienstverhältnis gegenüber der anderen Gesellschaft darstellen können.

Zum Urteil des OLG

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 30.04.2020