Einem gleichlautenden neuen handelsregisterrechtlichen Eintragungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der alte Eintragungsantrag zurückgewiesen wurde und sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 27.11.2019 (Az.:7 U 185/18; GmbhR 2020, 483). Die höchstrichterliche Rechtsprechung wurde damit bestätigt.
Zum OLG-Urteil
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 14.05.2020