OLG Beschluss zum Namensbestandteil “Manufaktur”

Mit Beschluss vom 29.06.2021 (Aktenzeichen 6 U 46/20) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass die Firmierung “Manufaktur” irreführend ist, wenn das Unternehmen nicht überwiegend in Handarbeit fertigt.

Zum OLG-Beschluss

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 14.10.2021