Nichtbeanstandungsregelung bei Ver­wen­dung elek­tro­ni­scher Auf­zeich­nungs­sys­te­me im Sin­ne des § 146a AO oh­ne zer­ti­fi­zier­te tech­ni­sche Si­cher­heits­ein­rich­tung (Kassen) nach dem 31.12.2019

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 06.11.2019 auf der Bund-Länder-Referatsleitersitzung beschlossene Nichtbeanstandungsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) auf seiner Website veröffentlicht.

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