Mit dem BMF-Schreiben vom 11.07.2019 werden die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14.11.2014.
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