Neufassung der GoBD

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28.11.2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst.Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14.11.2014.

Zum BMF-Schreiben