Die Gastronomie steht vor großen Herausforderungen. Mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 im Bayerischen Landtag stehen Gaststätten neue Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Neben bereits bekannten Programmen zur Schaffung von Barrierefreiheit („Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“) sowie zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche („Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“) fördert der Freistaat im Rahmen des neuen „Gaststättenmodernisierungsprogramm“ Gaststätten in Orten mit unter 100.000 Einwohnern. Förderfähig sind Umbau-, Erweiterungs-, General- und Teilsanierungsmaßnahmen sowie sonstige Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden (sowie ausnahmsweise nur vorübergehend zur Modernisierung stillgelegten) Betrieben mit einem durchschnittlichen Nettojahresumsatz von einer Millionen Euro oder mehr in den letzten drei Geschäftsjahren. Die Förderhöhe des Programms liegt bei bis zu 200.000 Euro je Unternehmen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren, wobei je nach Umsatz Förderquoten von bis zu 40 Prozent möglich sind. Zuwendungen sind nicht nur an Gaststättenbetreiber, sondern beispielsweise auch an Verpächter möglich. Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden.
Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/modernisierung-von-gaststaetten-in-bayern/