Muster des Ausdruckes der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Mit Schreiben vom 09.09.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nun das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2020 bekannt gemacht.

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