Mit Urteil vom 25.07.2019 (Az. I ZR 29/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Nutzung einer Marke dann irreführend ist, wenn bei der Weiterleitung von einer Google-Werbeanzeige mit dem Begriff der Hersteller-Marke auf eine verlinkte Liste auch Waren anderer Hersteller präsentiert werden.
Zum Urteil des BGH
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 07.08.2019