Eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit wird dadurch diskriminiert, dass sie bei der Nutzung von Angeboten eines Unternehmens zwingend eine Anrede als “Herr” oder “Frau” angeben muss. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21.06.2022 (Az. 9 U 92/20).