Keine Rücksendepflicht des Verbrauchers bei sperrigen, mangelhaften Waren

Mit Urteil vom 23.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass in bestimmten Fällen, der Verbraucher die per Fernabsatz bestellte, mangelhafte Ware nicht selber zurück schicken muss.

Zum EuGH-Urteil


Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 03.07.2019