Mit Urteil vom 23.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass in bestimmten Fällen, der Verbraucher die per Fernabsatz bestellte, mangelhafte Ware nicht selber zurück schicken muss.
Zum EuGH-Urteil
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 03.07.2019