Die Klänge, die beim Öffnen einer Dose mit kohlensäurehaltigem Getränk entstehen, können nicht als Unionsmarke in Form eines Hörzeichens geschützt werden. Dies befand der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 07.07.2021.
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 29.07.2021