Allein die behauptete Vermögenslosigkeit führt nicht dazu, dass die Liquidation einer GmbH beendet ist. Zunächst ist den Gläubigern der Gesellschaft Gelegenheit zu geben, ihre noch offenen Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend zu machen, so das Kammergericht (KG) Berlin in seinem Beschluss (Az. 22 W 29/18) vom 22.07.2019.
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 31.01.2020