Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Kauf an einem Messestand

Der Kauf an einem Messestand begründet kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 10.04.2019 entschieden.

Zum BGH-Urteil

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 03.06.2019