Mit Urteil vom 19.12.2019 (Az. C-263/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass „gebrauchte” E-Books nicht ohne Erlaubnis des Urhebers im Internet weiterverkauft werden dürfen.
In Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie führt der EuGH aus, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen unter das Recht der “öffentlichen Wiedergabe” falle.
Zum Urteil des EuGH
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 16.01.2020