Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude

Die Finanzgerichte (FG) dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundes­finanz­ministeriums (BMF) ermittelte Aufteilung ersetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.07.2020 entschieden.

Zum Urteil des BFH

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Mai vom 18.12.2020