Ein Onlineshop darf nicht für Produkte mit fünf Sternen werben, wenn es dafür noch keine Kundenbewertung gibt. Das gilt auch dann, wenn die Folgeseite mit den Produktdetails Hinweise darauf enthält, dass noch keine Bewertung abgegeben wurde. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 23.09.2021 (Az. 16 O 139/21) entschieden.
Pressemeldung der Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 17.02.2022