Ein Marketplace-Verkäufer haftet auch dann für wettbewerbswidrige Äußerungen, die in den Amazon-Produktbeschreibungen stehen, wenn er sich an den Artikel lediglich angehängt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Urteil vom 04.11.2021 (Az. 2 U 49/21).
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 24.02.2022