GmbH: Befreiung des Liquidators von § 181 BGB

Mit Beschluss vom 21.05.2019 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 20 W 87/18) entschieden, dass die Befreiung eines Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB eine ausdrückliche Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag erfordert. Eine für die Geschäftsführer der werbenden Gesellschaft bestehende Befreiungsermächtigung gilt nach Ansicht des OLG nicht für den Liquidator fort, sondern endet mit Auflösung der Gesellschaft.

Zum Urteil des OLG

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 20.02.2020