Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt, das am Tag zuvor vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor. Die Restschuldbefreiung können Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen erlangen.

Zur Bundesdrucksache 761/20