Am 25.04.2019 ist das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen” (GeschGehG) in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, die Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Unbefugte zu verhindern und die Position der Geheimnisinhaber durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu stärken. Gleichzeitig schafft das Gesetz wichtige Ausnahmen für Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower.
Link zum GeschGehG
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 03.06.2019