Mit Urteil vom 06.11.2018 (Az. II ZR 11/17) hat der BGH entschieden, dass bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer in einer GmbH eine Ressortaufteilung nötig ist, die eine klare und eindeutige Abgrenzung der einzelnen Geschäftsführungsaufgaben gewährleistet.
Zum Urteil des BGH
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 17.04.2019