EuGH-Urteil zum Facebook Like-Button

Mit Urteil vom 29.07.2019 (Az. C-40/17) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass Webseitenbetreiber für eine Übermittlung personenbezogener Daten mittels Einbindung des „Gefällt mir”-Buttons von Facebook im Sinne des Datenschutzes mitverantwortlich sind und somit über die Datenübermittlung informieren müssen.

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Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 07.08.2019