In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertritt der Generalanwalt die Rechtsauffassung, dass Online-Händler wie Amazon für die Kommunikation mit Kunden keine Telefonnummer zur Verfügung stellen müssen.
Pressemitteilung des EuGH Nr. 22/2019 v. 28.02.2019
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 13.03.2019