Erwerb eines Handelsgeschäfts aus der Insolvenz

Mit Urteil vom 03.12.2019 (Az: II ZR 457/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: § 25 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch ist auf den Erwerb eines Handelsgeschäfts aus der Insolvenz auch dann nicht anwendbar, wenn die Veräußerung nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner in der Eigenverwaltung erfolgt.

Zum Urteil des BGH

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 20.05.2020