Ergänzendes BMF-Schreiben zur Stundung/ Vollstreckung von Steuerforderungen in der Corona-Krise

Mit Schreiben vom 22.12.2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Verlängerung der Regelungen zur Stundung/ Vollstreckung von Steuerforderungen in der Corona-Krise erlassen. Sie sehen steuerliche Erleichterungen für diejenigen Steuerpflichtigen vor, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind.

Zum BMF-Schreiben vom 22.12.2020